Infos Sondereinstufungen
Zweitwagen ohne Vorvertrag (SF 25 = 30%)
Einstufung in der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug.
Bedingungen:
Das Erstfahrzeug wird ab dem 01.01. des Folgejahres auch bei diesem Versicherer versichert.
Es fahren nur die beiden Partner mit dem Zweitwagen.
Auf jeden Partner wird eines der Fahrzeuge angemeldet.
Fahranfänger / Führerscheinneulinge (bis SF 10 = 45%)
Vertrag auf den Namen eines Elterteils beginnend in der SF 10 (falls jüngster Fahrer >= 23 Jahre)
oder
Das Kind kann auf eigenen Namen in der SF 2 = 85% beginnen
Bedingung:
Ein Elternteil wechselt mit seinem Fahrzeug ab dem 1. Januar zu diesem Versicherer.
Einsparung: über 500,- EUR im Jahr
Getrennt lebende / geschiede Frauen (bis SF 10 = 40%)
Je nach Dauer des Führerscheinbesitzes kann eine sofortige Einstufung bis zur Schadenfreiheitsklasse 10 = 40% erfolgen.
Bedingung:
Sie sind der einzige regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs, mindestens 23 Jahre alt und besitzen seit mindestens 3 Jahren den Führerschein
Thema dieser Seite: Sondertarife
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